Allgemeine Geschäftsbedingungen

„zwei Veranstalter… ein Ziel!“

Gemeinsame Betreiber: Schotten Events & MA-Event, nachfolgend "SEMA" genannt.

 

Inh. MA-Event: Kerstin Münch-Ahlers, Marschenhausweg 2, 27580 Bremerhaven
Inh. Schotten Event: Klaus-Peter Lapadke, Am Kuckuck 6, 49326 Melle

 

Angebote, Lieferungen und Leistungen durch „SEMA“ erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch “SEMA“ zustande.

In der Regel handelt es sich bei unseren Veranstaltungen um mittelalterliche Feste und Festivals, die draußen, mit Ausnahmen auch drinnen stattfinden. Wir erwarten von unseren Vertragspartnern sorgsamsten Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Platz und dem Umgebungsfeld. Ferner setzten wir einen höflichen und respektvollen Umgang unter den einzelnen Teilnehmer voraus. Gleiches gilt für unsere Gäste.
Auch zu Tieren aller Art erwarten wir diesen Respekt. Hunde, die auf unserem Gelände  zu Gast sind, sind zu jeder Zeit, ohne Ausnahme, an der Leine zu halten.
Die Hinterlassenschaften der Tiere sind vom Halter selber zu entfernen.
Alle von der „SEMA“ zur Verfügung gestellten Gegenstände, gestellten Übernachtungsmöglichkeiten sowie Sachen von Dritten sollen sorgsam und pfleglich behandelt werden. Mutwillige Zerstörung stellt die „SEMA“ dem Verursacher in Rechnung.
Für alle Teilnehmer ist es daher ratsam eine Haftpflichtversicherung zu haben, die dieses abdeckt.

Im Falle höherer Gewalt (zum Beispiel Brand, Überflutung oder ähnliches), also im Falle eines nicht zur Verfügung stehen des Veranstaltungsplatzes, komplett oder auch nur teilweise oder sonstiger von „SEMA“ nicht zu vertretender Umstände, behält sich „SEMA“  zu jeder Zeit vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch von Schadensersatz jeglicher Art besteht nicht.

Für Schäden oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Vertragspartner von „SEMA“, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich von „SEMA“ oder deren beauftragten Vertretern und / oder Mitarbeitern liegt.

Vorbehaltlich der Vereinbarungen unter den Vertragspartnern behält sich die „SEMA“ bei Nichteinhaltung  vor, vom Vertragspartner (Austeller, Darsteller und / oder Künstler) eine vorher vertraglich festgehaltene Schadensersatzzahlung  einzufordern, bei unentschuldigtem Fernbleiben. Die Höhe der Summe richtet sich je nach Aufwand und entstandenem Schaden. Ausnahme hiervon sind höhere Gewalt, wie Unfall oder Krankheit. Die „SEMA“ behält sich vor, unter diesen Umständen einen Nachweis zu verlangen. Bei Nichteinhaltung, bzw. nach rechtlichen Verfahrensweisen behält sich „SEMA“ das Recht vor, seine Forderungen an Dritte abzutreten. Im Wiederholungsfall behält sich die „SEMA“ weiter vor, diese Partner von künftigen Veranstaltungen auszulassen.

Datenschutz und – Sicherheit: Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG).

Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.  Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksam ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglich nahe kommen.

Vertragspartner (SEMA) sind:

MA-Event, Inh. Kerstin Münch-Ahlers, Marschenhausweg 2, 27580 Bremerhaven und
Schotten Events, Klaus-Peter Lapatke, Am Kuckuck 6, 49326 Melle

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven


Stand 10.01.2024